AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 1. Januar 2018
Präambel
Im Geschäftsverkehr mit Bayernlogo, dem Online-Dienst der Werbeagentur Ulrich Conrad, gelten grundsätzlich diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Insbesondere bei Leistungen, Lieferungen, Angeboten. Ist Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen, gelten sie als stillschweigend angenommen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme von Leistungen oder Ware gelten diese als angenommen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.
Der BayernLogo.de erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1) Angebot
Das Angebot von Bayernlogo.de, Werbeagentur Ulrich Conrad, richtet sich ausnahmslos an Gewerbetreibende bzw. Selbständige und Freiberufler; auch an institutionelle Organisationen mit Buchhaltungspflicht. An Privatpersonen richtet sich das Angebot grundsätzlich nicht.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.
2) Vertrag
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per Email oder online geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fortgelten. Ebenfalls der schriftlichen Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email. Andere Telekommunikationswege sind ungenügend.
3) Kommunikation
Die Kommunikation mit BayernLogo.de geschieht im Sinne eines Onlinedienstes telefonisch und insbesondere per Email. Der Auftraggeber hat für eine störungsfreie Kommunikation dafür zu sorgen, dass Emailnachrichten an ein funktionierendes Emailpostfach gelangen und dort nicht ungesehen im Spamordner landen können.
4) Gestaltungsfreiheit
Für BayernLogo.de besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die BayernLogo.de überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
5) Nutzungs- und Urheberrecht
Alle Werke von BayernLogo.de unterliegen dem Nutzungs- und Urheberrecht. Das räumlich und zeitlich unbefristete Nutzungsrecht im Sinne des Angebots auf diesen Seiten wird dem Auftraggeber ausschließlich für eine von ihm als Endversion bestimmte Entwurfsvariante erst dann übertragen, wenn alle offenen Forderungen vollständig bezahlt sind. An allen anderen präsentierten Entwurfsvarianten erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
6) Widerrufsrecht
Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
7) Stornierung
Erfolgt eine von Bayernlogo ausdrücklich erlaubte Stornierung von Gestaltungs-Bestellungen berechnen wir 40% des Bestellwertes (ohne Abzüge von etwaigen Rabatten oder Gutscheinen) mindestens aber 25,– Euro zzgl. MwSt. als Aufwandspauschale und Vergütung für entgangenen Gewinn. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht bei Nichtgefallen der Erstentwürfe.
8) Rechnungsstellung
a) Die Rechnungstellung von Bayernlogo.de erfolgt in der Regel elektronisch durch Übermittlung einer Datei z. B. als PDF per Email. Sollte dieser Regelung nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen werden, gehen wir von ihrer stillschweigenden Zustimmung aus. Bei ausdrücklicher Anforderung einer schriftlichen Rechnung per Post kann Bayernlogo.de die dafür entstandenen Kosten gesondert in Rechnung stellen.
b) Bei Bestellungen aus dem EU-Ausland ist die Angabe der Ust-IdNr. Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung.
c) Die kostenlosen Korrekturläufe sind wie im Angebot beschrieben begrenzt, jeder weitere Korrekturlauf wird mit 15% des Produktpreises zzgl. MwSt. berechnet.
9) Wiederverkauf
Designleistungen sind vom Wiederverkauf ausgeschlossen.
10) Sonderkündigungsrecht
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht ausschließlich bei Logoentwicklungen dann, wenn dem Auftraggeber kein präsentierter Erstentwurf gefällt. Die Sonderkündigung muss dann schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Präsentationstermin bei BayernLogo.de eintreffen. Eine Regulierung erfolgt gemäß Nr 7). Sobald vom Auftraggeber Korrekturen bzw. Modifikationen und ähnliches gewünscht werden, gilt der Erstentwurf dem Grunde nach als angenommen.
11) Geld-zurück-Garantie
Eine Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich bei Aufträgen zur Logoentwicklung. Sollte dem Auftraggeber kein präsentierter Logo-Erstentwurf gefallen, dann erstattet BayernLogo.de die per Vorkasse geleisteten Rechnungsbeträge zurück unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 40% des Bestellwerts, mindestens jedoch einer Aufwandspauschale von € 25,00 zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Garantie ist schriftlich durch den Auftraggeber einzufordern innerhalb von 10 Werktagen nach Erstpräsentation. Sie gilt nicht nach gewünschten Entwurfsmodifikationen und nicht bei Aufträgen zur Bearbeitung von Kundenvorlagen.
12) Zahlungsverzug
Der Auftraggeber kommt dann in Zahlungsverzug, wenn innerhalb der gesetzten Fristen keine vollständige Zahlung auf einem BayernLogo.de-Konto eingeht. Als Verzugszinsen setzen wir an: 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
13) Leistungszeitraum
BayernLogo.de liefert die vereinbarte Leistung normalerweise innerhalb der dem Vertrag zugrundeliegenden und bestätigten Frist. Sollten durch Umstände, die Bayernlogo.de nicht zu vertreten hat, erhebliche Leistungsverzögerungen eintreten bzw. die Leistungserbringung nachhaltig unmöglich werden, so ist die Forderung nach Schadenersatz bzw. Verzugsschaden nicht zulässig, sondern nur der Rücktritt vom Vertrag. Ebenso bei einem Leistungsverzug, den BayernLogo.de zu vertreten hat.
14) Datenschutz
Im Rahmen der Zusammenarbeit ist die Speicherung von persönlichen Daten notwendig. Der Auftraggeber erteilt stillschweigendes Einverständnis mit der Datenspeicherung und deren Verwendung wie auch der eventuell notwendigen Weitergabe an beteiligte Dritte im Rahmen der Auftragserfüllung. Daneben gilt als vereinbart, dass erstellte Entwürfe mit namentlichem Bezug auf den Auftraggeber als Referenz veröffentlicht werden darf. Ebenso dürfen Kommentare oder ähnliches als Kundenreferenzen veröffentlicht werden. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, so kann schriftlich widersprochen werden.
15) Haftung
BayernLogo.de verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Filme etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von BayernLogo.de nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit BayernLogo.de auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an BayernLogo.de, stellt er sie von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von BayernLogo.de ausgeschlossen.
16) Farbtreue
Wir legen Druckdokumente in der Regel im CMYK-Modus an. Im Zuge des Druckverfahrens kann es zu Farbabweichungen kommen. Diese stellen keinen Qualitätsmangel dar. Und diese sind uns grundsätzlich nicht als Gestaltungsmangel anzulasten.
17) Freigabe
Nach Übersendung der Entwürfe an den Auftraggeber gehen wir spätestens nach 14 Tagen von deren stillschweigender Freigabe aus. Das gilt auch nach erfolgter Übersendung von modifizierten Entwürfen.
18) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von BayernLogo.de.
19) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen bei Druckaufträgen
1) Widerrufsrecht
Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
2) Preise und Preisänderungen
Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab dessen Datum an die in seinem Angebot enthaltenen Preise. Ansonsten sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben. Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede Änderung, auch Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (beispielsweise Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, können alle Änderungen, die auf Wunsche des Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 12,00 € zuzüglich USt. berechnet werden.Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragswerts (Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 € zzgl. USt., so muss hierfür vorab die Zustimmung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. USt. durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
3) Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
4) Lieferung und Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.
Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einer angemessenen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober Fahrlässigkeit, so können weitere Ansprüche erhoben werden, ansonsten sind über die hier genannte Regelung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.
Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.
Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer Leistung/Lieferung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
5) Gefahrenübergang – Versand
Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist.
Der Auftraggeber trägt alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten geltend zu machen.
Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam.
6) Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr festgelegt. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.
Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurück geschickt wird, wird nicht angenommen. Ist die Mängelrüge berechtigt, kommt der Auftragnehmer für die Kosten der günstigsten Versandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erhöhen sich dadurch die Kosten, so kommt der Auftragnehmer hierfür nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.
Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.
Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bis zu einer Höhe von 10% sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Ware hinzunehmen. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Dazu gehören unter anderem Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Makulatur sowie produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.
Der Auftragnehmer ist bei Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung.
Liegt der Mangel in der Verantwortung des Auftragnehmers und beruht auf seinem Verschulden, so kann der Auftraggeber unter Berücksichtung der in §17 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtreten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gehemmt.
Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eine Veränderung am Liefergegenstand durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein für die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen.
Wird im Einzelfall eine Lieferung von gebrauchten Gegenständen mit dem Auftraggeber vereinbart, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Alle vorangehend genannten Haftungsbeschränkungen sind bei grob fahrlässigem und vorsätzlichen Verhalten ungültig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.
7) Eigentumsvorbehalt
Nachfolgend wird der Eigentumsvorbehalt geregelt. Er dient der Sicherung aller aktuell bestehenden und zukünftigen Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung für die vom Auftragnehmer angebotenen Produkte ergeben. Hierzu gehören unter anderem Druckprodukte, Dienstleistungen um Druckprodukte, Layout-Service, Verteiler-Service sowie Saldoanforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkte Kontokorrentverhältnisse.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber vor. Diese Ware sowie die nach dieser Vereinbarung an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Aufragnehmer aufzubewahren.
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Unzulässig sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen.
Es wird vereinbart, dass für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet wird, die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder Miteigentum/Bruchteilseigentum (wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sollte kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum (im oben genanntes Verhältnis) an der neu geschaffenen Sache zu dessen Sicherheit auf den Auftragnehmer. Vermischt sich die Vorbehaltsware in diesem Zusammenhang untrennbar mit anderen Sachen oder wird mit diesen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist eine der anderen Sachen hierbei als Hauptsache anzusehen, so erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer, soweit diesem die Hauptsache gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
Der Auftraggeber tritt im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware geschieht dies anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Dieselbe Regelung gilt für alle sonstigen Forderungen, die die Stelle der Vorbehaltsware einnehmen oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Darunter fallen unter anderem Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung darf vom Auftragnehmer nur im Verwertungsfall widerrufen werden.
Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher und Pfändung) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Können in diesem Zusammenhang für den Auftragnehmer entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten nicht von dem Dritten übernommen werden, so haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.
Soweit der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt, wird der Auftragnehmer diese auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben.
Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8) Zahlung
Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Lastschrift oder Kreditkarte (nur VISA- und MASTER-Card) wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt eine Onlinebearbeitungsgebühr von max. 3%, mindestens jedoch 5,95 € inkl. USt. hinzu. Für Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,74 € inkl. USt. in Rechnung gestellt.
Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung bspw. Durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
Auch wenn Gegenansprüche und Mängelrügen geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Der Auftraggeber ist jedoch auch zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
9) Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, außer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
10) Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
11) Handelsbrauch und Copyright
Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.
Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
12) Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
13) Daten und Auftragsunterlagen
Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dar.
Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 € zzgl. USt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz vom Auftragnehmer zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Aufragnehmer behält sich weiterhin das Recht vor, die Daten an Dritte (beispielsweise Paketdienste, Versicherungen etc.) zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
14) Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
Nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschränkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.
Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden bei
[a] einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungshilfen,
[b] grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Als vertragswesentlich gelten die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung und Installation sowie Obhuts-, Beratungs- und Schutzpflichten, die für die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wichtig sind oder den Schutz von Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichem Schaden bezwecken.
Haftet der Auftragnehmer für Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände, die für ihn bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen. Außerdem sind nur mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln am Liefergegenstand sind, ersatzfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.
Auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, ist im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden auf höchstens das zweifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (6.000.000€) und höchstens auf einen Betrag von 3.000.000€ pro geschädigte Person beschränkt.
Im gleichen Umfang gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen ebenfalls zugunsten der Organe, der Angestellten, der gesetzlichen Vertreter und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Auskünfte und Beratungen durch den Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschuldeten und im Vertrag festgehaltenen Lieferumfang gehören.
Die in diesem Paragraph genannten Einschränkungen für die Haftung des Auftragnehmers gelten nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder nach dem Produktionshaftungsgesetz.
Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen bei Hostingaufträgen
Bayernlogo.de stellt ihren Kunden bei Hostingaufträgen sogenannten Webspace auf ihrem Server zur Verfügung. Hier wird die Internet-Präsenz des Kunden gespeichert und an das Internet angebunden. Auf Wunsch erhält der Kunde einen FTP-Zugang zu seinen Webdateien. Ebenso auf Wunsch kann der Kunde ausschließlich bei Redaktionssystemen (ausschließlich bei CMS-Beauftragungen) ein Zugang zu programmtechnischen und inhaltlichen Werkzeugen des Internet-Auftritts erhalten. Ein Zugang zum eigentlichen Webspace (so wie bei klassischen Providern und dortigem klassischem Hosting) ist systembedingt nicht möglich.
1) Geltungsbereich
Die Werbeagentur Bayernlogo.de (nachfolgend Provider genannt) erbringt bei Hostingaufträgen Leistungen als quasi „Provider“ ausschließlich auf der Grundlage dieser besonderen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2) Leistungspflichten des Providers
(1) Die Leistungspflichten des Providers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Provider bestätigt werden.
(2) Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.
(4) Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu keinerlei Administrationsaufgaben verpflichtet; vielmehr hat der Kunde programmtechnische Aktualisierungen und Sicherheitseinstellungen beim Provider besonders zu bestellen. Übernimmt der Provider aus Gefälligkeit Administrationsaufgaben für den Kunden, so stellt dieser den Provider grundsätzlich aus aller Haftung frei. Der Kunde trägt also alle Risiken des Internaufritts selbst. Insbesondere solche, die durch nicht durchgeführte programmtechnische Aktualisierungen hervorgerufen wurden; als auch für Beschädigungen und hervorgerufenen Schaden durch Hackerangriffe, Malware und dergleichen.
3) Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).
(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen: (a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking); (b) Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing); (c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning); (d) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist; (e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(6) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.
(7) Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet.
4) Gewährleistung
(1) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(2) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
5) Haftung
(1) Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
(8) Für alle Schäden, die sich aus dem Internetauftritt des Kunden ergeben, haftet ausschließlich und grundsätzlich immer der Kunde selbst. Dies gilt insbesondere bei Hackerangriffen, Verbreitung von Malware etc..
6) Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §3 dieser besonderen Bedingungen.
7) Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste
(1) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich ferner das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Weiterhin ist der Provider berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.
(2) Der Provider kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(3) Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
(4) Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Provider die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.
Stand 1. Januar 2018
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.